Vertragsrecht ...
ist kein eigentliches Rechtsgebiet, da aber immer wieder Mandanten danach fragen, hierzu auch einige Erläuterungen. Die Prüfung von Verträgen - am besten natürlich vor deren Abschluss - oder auch die Erstellung von Verträgen gehört zum Grundrepertoire eines Rechtsanwalts. Verträge schließt wohl fast jeder jeden Tag, zumeist mündlich, so wenn Sie die einfachste Form eines Kaufvertrages, etwa bei Ihrem Bäcker Brötchen zu kaufen, eingehen.
Problematischer sind da schon schriftliche Verträge. Hier sollten alle Vertragsparteien wenigstens wissen, was sie da vereinbaren. Diese Aussage klingt banal, ist es aber erfahrungsgemäß nicht.
Auffällig viele Bauherren schließen beispielsweise Werkverträge
ab, ohne
sich genau mit dem Inhalt vertraut gemacht zu haben. Das
Augenmerk wird auf die vermeintlich wichtigen Dinge wie Preis und
Baubeginn gelegt. Die Überraschungen sind dann vorprogrammiert.
Verträge, die funktionieren und jedem Vertragspartner möglichst
genau beschreiben, was er wann wie zu tun oder zu unterlassen hat,
sind ein hohes Ziel.
Kanzlei (030)
6692-0043