Baurecht ...

ist unser absoluter Tätigkeitsschwerpunkt. Wir betreuen hier verschiedene Unternehmen aus fast allen Gewerken und Rechtsanwalt Wachholz betreut seit dem 1.1.2007 die Innung für Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Kältetechnik als Vertragsanwalt. Neu ist das am 1.1.2009 in Kraft tretende Forderungssicherungsgesetz. ein paar Informationen hierzu haben wir als Download zur Verfügung gestellt.

Viel zu oft erleben wir, dass erst mehrere Monate nach Rechnungsstellung anwaltlicher Rat eingeholt wird. Dabei sind die Fälligkeitsregeln nach BGB oder VOB/B eindeutig. Wer auf die erste oder zweite Mahnung nicht zahlt, wird dieses auch nicht auf die dritte oder vierte Mahnung tun. Ein Teil der Forderungsangelegenheiten erledigt sich hingegen bereits durch die erste anwaltliche Mahnung.

Vielfach besteht ein erhebliches Defizit an Wissen rund um die VOB/B, aber auch der Werkvertragsregeln des BGB. Wir helfen bei der Grundausstattung mit Verträgen und führen Schulungen für die leitenden Mitarbeiter durch. Wir arbeiten hier zumeist auf Basis von Honorarverträgen mit einer Laufzeit von einem oder zwei Jahren, so werden die Kosten überschaubar und, was meistens noch viel wichtiger ist, kann so eine kontinuierliche Betreuung gewährleistet werden.

Viel zu oft ist das Kind bereits in dem berühmten Brunnen ertrunken, bevor der Anwalt aufgesucht wird. Das verursacht Kosten, die im Regelfall auch nicht durch eine Versicherung abgedeckt werden können.

Für den privaten Bauherren bieten wir eine spezielle Betreuung ihres gesamten Bauvorhabens von der Vertragsprüfung bis zur Abnahme an. So können viele Probleme bei der meist größten Investition des Lebens vermieden werden. Die hierfür entstehenden Kosten nennen wir Ihnen gern im Rahmen eines Beratungstermins. Ohne rechtliche Kenntnisse sollten Sie einen Bauvertrag nicht ungeprüft abschließen.

Zum Download finden Sie hier die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, oder kurz VOB/B 2006, in Kraft seit dem 15.Oktober 2006.

Das öffentliche Baurecht ist überwiegend Landesrecht, in Berlin gilt seit dem 1.2.2006 eine neue Bauordnung.