Das Honorar des Rechtsanwalts

Anwaltliche Tätigkeit ist Dienstleistung Von dem dafür zu zahlenden Honorar lebt Ihr Anwalt, hierfür hat er studiert und qualifiziert sich ständig weiter.

Zumeist wird es teurer ohne Anwalt. Zudem sind die Kosten (leider !?) nicht so hoch, wie viele befürchten. In Deutschland ist Erfolgshonorar nur im Ausnahmefall zulässig, die Gebühren sind degressiv, das heißt, je höher der maßgebliche Streitwert, desto geringer der Prozentsatz der Anwaltsgebühren. Bei vielen Mandaten bietet sich die Vereinbarung von Stundenhonoraren an. Die Gebühren des Anwalts sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie hierzu nähere Informationen.

Wenn Sie einen Rechtsstreit führen müssen, der ihre finanziellen Möglichkeiten erheblich übersteigt, finden wir auch dafür eine Lösung. Wir bieten über unsere Partner Prozessfinanzierung oder alternativ bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen auch die Vereinbarung eines Erfolgshonorars. Reden Sie mit uns.

Risikominimierung hinsichtlich der Kosten können Sie durch den Abschluss einer auf Ihren Bedarf zugeschnittenen Rechtsschutzversicherung treffen. Beachten Sie hierbei jedoch die Risikoausschlüsse. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung brauchen Sie im Fall der Fälle nicht bei dieser anrufen und um Hilfe (oder Deckung) bitten. Gehen Sie einfach zu einem Anwalt Ihrer Wahl, legen Sie diesem Ihre Police vor und fragen im Zweifel nach, ob der Sachverhalt durch Ihre Rechtsschutz gedeckt ist. Alles andere erledigt der Anwalt für Sie.

Erstberatung ist, wie der Name schon sagt, der erste Termin in einer neuen Sache. Also ein Beratungsgespräch zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt. Auch eine Erstberatung ist nicht kostenfrei. Hier können Sie jedoch gemeinsam mit Ihrem Anwalt die voraussichtlich entstehenden Kosten abschätzen und erst einmal prüfen lassen, ob sich die Sache lohnt oder wenigstens lohnen kann. Eine solche Erstberatung kostet Sie in unserer Kanzlei je nach Dauer und Komplexität des Sachverhalts zwischen 20,00 und 250,00 Euro. Der zweite Schritt nach der Erstberatung sind Beratungen und die außergerichtliche Tätigkeit Ihres Anwalts.

Da sich der Gesetzgeber entschlossen hat, hier den Markt zu öffnen - oder besser - undurchsichtige Regelungen noch etwas undurchsichtiger zu gestalten, dafür aber den Anwalt in die Verantwortung zu nehmen und mit Formalien zu überziehen, werden demnächst auch für diesen Bereich Honorarvereinbarungen notwendig. Einfacher ist es beim gerichtlichen Verfahren. Dieses Honorar ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Wie das System hier funktionieren soll, hat die Bundesrechtsanwaltskammer als Grundlage in einer pdf-Datei zusammen gestellt.